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Notwendige Zeichen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes verwendeten Piktogramme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Anforderungen an Sicherheitspiktogramme, Gebotszeichen und/oder Gebotsaufkleber sind im Arbeitsschutzgesetz festgelegt. Es ist fast unmöglich, dass der Arbeitgeber sich dessen voll bewusst ist. Oft ist es sinnvoller, dies von einem Fachmann prüfen zu lassen. Wichtig zu wissen ist, dass wir nur zugelassene Sicherheitspiktogramme oder Piktogramme liefern.

Es kann sein, dass in bestimmten Bereichen ein Gebot gilt, wie z. B. eine Gehörschutzpflicht bei hohem Lärm oder z. B. eine Helmpflicht. Es gibt viele Sicherheitssymbole, an die man denken kann, die zu mehr Sicherheit in einer Organisation führen werden.

Was ist die richtige Verwendung von Verbotsschildern?

Ein Schild oder Aufkleber mit einem Gebot sollte mit einem Piktogramm und möglichst auch mit einem Begleittext in Augenhöhe an der Seite des Türgriffs angebracht werden. Wenn mehrere Gebote zutreffen, können Sie sich für ein Kombischild oder einen Kombiaufkleber entscheiden. Wir liefern viele standardisierte Kombinationen der Gebote. Ist Ihre Anforderung nicht dabei? Bitte kontaktieren Sie uns direkt, um Ihren speziellen Anforderungen zu besprechen.

Was müssen Sicherheitspiktogramme erfüllen? Unterhalb der intrinsischen Eigenschaften:

  • Ein blauer runder Kreis.
  • Das Piktogramm sollte weiß und zentriert auf dem Hintergrund positioniert werden.
  • Die blaue Farbe sollte mindestens 50 % der Fläche des Schildes bedecken.
  • Erläuternder Text in weißen Buchstaben auf blauem, rechteckigem Hintergrund, unter oder neben dem Bild.

Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten für Ihre Organisation und helfen Ihnen weiter zu einem sicheren Arbeitsplatz!